Produkte für Gastronomie, Pensionen, kleine Hotels und Kitas
Seit Juli 2018 – mit Übergangsfrist bis 31.12.2019 – müssen laut Hessischer Bauordnung in allen Gebäuden mit Räumen, in denen geschlafen wird, Rauchwarnmelder installiert werden. Die Ausstattungspflicht betrifft damit nun auch kleine Pensionen und Hotels mit bis zu 30 Gästebetten, die nicht unter die hessische Beherbergungsstättenrichtlinie fallen. Auch Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Kliniken und Heime sind betroffen, wenn in den Räumen Personen schlafen. Für eine sichere und gesetzeskonforme Ausstattung Ihrer Räumlichkeiten empfehlen wir die Installation der folgenden Geräte:
- Alle
- 10-Jahres-Batterie
- Funkrauchmelder
- Funkzubehör
- Gasmelder
- Kohlenmonoxidwarnmelder
- Stand-Alone Rauchmelder